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Kümmel, ganz

Lebensmittel
Produktabbildung der Glasverpackung des Produktes Kümmel ganz öko.
© Gewürzmühle Brecht GmbH
Produktabbildung der Nachfüllüpackung des Produktes Kümmel ganz öko.
© Gewürzmühle Brecht GmbH
Produktbezeichnung/ -beschreibung:

Kümmel ganz öko, Glas
Kümmel ganz öko, Nachfüllpackung
Kümmel, Großgebinde

Haltbarkeit:

Kümmel ganz öko, Glas
Mindesthaltbarkeitsdaten:
09.2026, 01.2027, 03.2027

Kümmel ganz öko, Nachfüllpackung
Mindesthaltbarkeitsdaten:
03.2025, 03.2026

Kümmel, Großgebinde
Mindesthaltbarkeitsdatum wird bei Abpackung vergeben

Verpackungseinheit:

Kümmel ganz öko, Glas
40 Gramm

Kümmel ganz öko, Nachfüllpackung
40 Gramm

Kümmel, Großgebinde
lose Ware

Chargennummer / Los-Kennzeichnung:

Kümmel ganz öko, Glas
L001, L002, L003

Kümmel ganz öko, Nachfüllpackung
L011, L012

Kümmel, Großgebinde
Gebinde seit 13.01.2023 im Verkauf

Hersteller / Inverkehrbringer:

Gewürzmühle Brecht GmbH

Grund der Meldung:
Fremdkörper
Weitere Informationen:

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den genannten Produkten Metallfremdkörper befinden können.

Mögliche Folgen:

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.

Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/atmung/fremdkoerper-in-luft-und-speiseroehre/

Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Empfehlung:

Kundinnen und Kunden, die eine Verpackung mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben, sollten diese nicht mehr verzehren und können diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben.

Meldungserstellung durch:
Baden-Württemberg
Datum der Erstveröffentlichung:
Letzte Aktualisierung:

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oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.