Pfefferbeißer, Knacker und Teewurst
- Produktbezeichnung/ -beschreibung:
Pfefferbeißer, Knacker und Teewurst
- Produktionsdatum:
-
Pfefferbeißer: 16.10.2024, Teewurst: 16.10.2024, Knacker: 15.10.2024
- Verpackungseinheit:
-
lose Abgabe der Ware
- Chargennummer / Los-Kennzeichnung:
-
siehe Produktionsdaten
- Hersteller / Inverkehrbringer:
-
Fleischerei, Gaststätte & Partyservice Burkhard Hendrich
Alte Weinstraße 16
98631 Grabfeld OT Schwickershausen
- Grund der Meldung:
- Krankheitserreger
- Weitere Informationen:
-
In dem Produkt Pfefferbeißer wurden Listerien 130 KBE / g nachgewiesen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden.
- Mögliche Folgen:
-
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.
Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.
Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.
- Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
-
- Thüringen
- Bayern
- Vertrieb über:
-
Die Produkte wurden vom 17.10. bis 19.10.2024 nur am Ort der Herstellung in Verkehr gebracht.
- Empfehlung:
-
Die Produkte können beim Hersteller zurückgegeben werden bzw. entsorgt werden. Vom Verzehr der Produkte wird abgeraten.
Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten
Kundeninformation des Unternehmers:
Rückrufschreiben der Fleischerei Burkhard Hendrich (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Meldungserstellung durch:
- Thüringen
- Datum der Erstveröffentlichung:
- Letzte Aktualisierung:
Sie haben weitere Fragen?
Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich
oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.