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Edelreizker geschnitten, eingelegt

Lebensmittel
Edelreizker (Lactarius deliciosus) geschnitten, im Glas eingelegt
© Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH
Produktbezeichnung/ -beschreibung:

Edelreizker (Lactarius deliciosus) geschnitten, eingelegt

Produktionsdatum:

Produktionsdatum: 20.11.2023

Haltbarkeit:

Mindesthaltbarkeitsdatum:
20.05.2025

Verpackungseinheit:

500 g

Weitere Kennzeichnung:

EAN-Code:  4250370593657

Hersteller / Inverkehrbringer:

Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH

Grund der Meldung:
Krankheitserreger
Weitere Informationen:

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird das Produkt vorsorglich aufgrund des Verdachts auf Hervorrufen von Botulismus sofort zurückgerufen.

Mögliche Folgen:

Durch Giftstoffe im Lebensmittel, die von Clostridium-botulinum-Bakterien produziert werden, kann eine schwere Vergiftung (Lebensmittel-Botulismus) ausgelöst werden, welche lebensbedrohlich sein kann. Schon wenige Stunden nach Verzehr kann es zu beginnenden Lähmungen kommen, die sich als verschwommenes Sehen, das Sehen von Doppelbildern, Lichtscheue, Schluckstörungen und trockenem Mund äußern. Die Lähmungen können fortschreitend auch die Atem- und Herzmuskulatur betreffen. Eventuelle Frühsymptome sind Kopfschmerzen, Durchfälle und Erbrechen.
Personen, die das betroffene Lebensmittel verzehrt haben und innerhalb von 36 Stunden nach dem Verzehr entsprechende Symptome entwickeln, sollten sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben und den Verdacht auf Lebensmittel-Botulismus äußern. Eine frühe Diagnose und Behandlung kann Leben retten. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

Weitere Informationen bietet das Robert Koch-Institut (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Botulismus.html

Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Sachsen

Empfehlung:

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten

Meldungserstellung durch:
Baden-Württemberg
Datum der Erstveröffentlichung:
Letzte Aktualisierung:
Aktualisierungshinweise:
22.07.2024: Sachsen wurde nachträglich als betroffenes Bundesland hinzugefügt.

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