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Glossar

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Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Tetrahydrocannabinol oder einfach abgekürzt „THC“ ist eine natürliche Substanz, die in Hanfpflanzen („Cannabis“) vorkommt. THC gehört zu den Cannabinoiden, unterscheidet sich von anderen Vertretern dieser Stoffgruppe jedoch durch seine psychoaktiven und psychomotorischen Wirkungen auf den Menschen. Diese können beispielsweise zu verminderter Reaktionsfähigkeit oder Müdigkeit führen. Durch den gleichzeitigen Verzehr alkoholischer Getränke oder die Einnahme bestimmter Arzneimittel kann sich die Wirkung der Cannabinoide verstärken.

THC ist ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und darf grundsätzlich nicht in Lebensmitteln enthalten sein.

THC befindet sich nicht in Samen und Wurzeln, allerdings aber in Blättern, Blüten und Stängeln der Hanfpflanze. Daher ist es aufgrund von Herstellungsprozessen möglich, dass THC in Erzeugnissen oder Lebensmitteln aus oder unter Verwendung von Hanfsamen enthalten sein kann. Da es sich hierbei um Naturprodukte handelt, deren Zusammensetzung durch klimatische Schwankungen oder Herkunft verschieden ist, kann der THC-Gehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln schwanken.

Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmer zuständig. Hanfhaltige Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn in Hanfsamen und daraus verarbeiteten Erzeugnissen maximal 3,0 mg/kg Δ9-THC -Äquivalente bzw. 7, 5 mg/kg bei Hanfsaatenölen enthalten sind. Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen muss sich der Lebensmittelunternehmer davon überzeugen, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden der Bundesländer kontrollieren diese Eigenkontrollergebnisse oder überprüfen Rohstoffe und Endprodukte durch eigene Probenahmen und Untersuchungen in amtlich benannten Laboratorien.

Cannabidiol (CBD)