Glossar
Von A bis Z:
Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.
Bei Sildenafil und Tadalafil handelt es sich um Wirkstoffe verschreibungspflichtiger Medikamente, die nur in Absprache mit einem Arzt oder einer Ärztin eingenommen werden dürfen. Sie finden unter anderem Anwendung bei Erektionsstörungen sowie Lungenhochdruck.
Immer wieder werden diese Wirkstoffe jedoch in als Nahrungsergänzungsmittel beworbenen Produkten oder auch in „Honig-Gewürzmischungen“ nachgewiesen.
Arzneistoffe wie Sildenafil und Tadalafil haben bei bestimmungsgemäßer Anwendung erwünschte Wirkungen, stellen aber bei missbräuchlicher Verwendung in einem Lebensmittel eine Gefahr für die Gesundheit dar. Insbesondere eine zu hohe Dosierung oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können die Wirkung verstärken und der Gesundheit schaden.
Durch vorsätzlich falsche Angaben zur Zusammensetzung oder den Inhaltsstoffen eines Lebensmittels sowie der Vortäuschung einer besseren Qualität ist es möglich, höhere Preise zu erzielen und sich damit einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Dieser sogenannte Lebensmittelbetrug ist normalerweise nicht mit einem Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen oder Verbraucher verbunden. Es ist verboten, Lebensmittel mit irreführender Kennzeichnung oder Aufmachung auf den Markt zu bringen. Den gesetzlichen Rahmen bietet das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit einheitlich in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Beispiele für Lebensmittelbetrug sind:
a) Falsch deklarierte Rindfleischprodukte, die Pferdefleisch enthalten.
b) Angebliches natives Olivenöl, dass ein günstiges, mit Chlorophyll eingefärbtes Salatöl ist.
c) Garnelen, die zur Gewichtserhöhung mit Gel aufgespritzt werden.
d) Natürlicher Honig, welcher mit Zuckerlösung gestreckt wird.
e) fälschliche Auslobung von „billigem“ Fisch als Edelfisch
f) Vermeintliche Bio-Lebensmittel, die konventionell angebaut wurde
Tetrahydrocannabinol oder einfach abgekürzt „THC“ ist eine natürliche Substanz, die in Hanfpflanzen („Cannabis“) vorkommt. THC gehört zu den Cannabinoiden, unterscheidet sich von anderen Vertretern dieser Stoffgruppe jedoch durch seine psychoaktiven und psychomotorischen Wirkungen auf den Menschen. Diese können beispielsweise zu verminderter Reaktionsfähigkeit oder Müdigkeit führen. Durch den gleichzeitigen Verzehr alkoholischer Getränke oder die Einnahme bestimmter Arzneimittel kann sich die Wirkung der Cannabinoide verstärken.
THC ist ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und darf grundsätzlich nicht in Lebensmitteln enthalten sein.
THC befindet sich nicht in Samen und Wurzeln, allerdings aber in Blättern, Blüten und Stängeln der Hanfpflanze. Daher ist es aufgrund von Herstellungsprozessen möglich, dass THC in Erzeugnissen oder Lebensmitteln aus oder unter Verwendung von Hanfsamen enthalten sein kann. Da es sich hierbei um Naturprodukte handelt, deren Zusammensetzung durch klimatische Schwankungen oder Herkunft verschieden ist, kann der THC-Gehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln schwanken.
Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmer zuständig. Hanfhaltige Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn in Hanfsamen und daraus verarbeiteten Erzeugnissen maximal 3,0 mg/kg Δ9-THC -Äquivalente bzw. 7, 5 mg/kg bei Hanfsaatenölen enthalten sind. Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen muss sich der Lebensmittelunternehmer davon überzeugen, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden der Bundesländer kontrollieren diese Eigenkontrollergebnisse oder überprüfen Rohstoffe und Endprodukte durch eigene Probenahmen und Untersuchungen in amtlich benannten Laboratorien.