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Glossar

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Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Beim Anbau von Getreide, Kartoffeln, Obst und Gemüse sowie bei der Haltung und Aufzucht von Tieren können zur Behandlung von Krankheiten oder Insekten- oder Pilzbefall Pflanzenschutzmittel (Pestizide) und Tierarzneimittel (pharmakologisch wirksame Stoffe) eingesetzt werden. Die Anwendung solcher Mittel kann zu Rückständen in den Lebensmitteln führen. „Rückstände“ bezeichnet deshalb Stoffe, die, im Gegensatz zu „Kontaminanten“, absichtlich eingesetzt wurden.

Die Erläuterung des Begriffes „Rückstände“ ist je nach Bereich in den jeweiligen Verordnungen zu finden/unterschiedlich beschrieben.

So sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln definiert als:

„(Ein) oder mehrere Stoffe, die in oder auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, essbaren Erzeugnissen tierischer Herkunft, im Trinkwasser oder anderweitig in der Umwelt vorhanden sind und deren Vorhandensein von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln herrührt, einschließlich ihrer Metaboliten und Abbau- oder Reaktionsprodukte.“ (Artikel 3 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)

Eine weitere Definition betrifft Rückstände von Pestiziden:

„Rückstände, auch von derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 91/414/EWG verwendeten Wirkstoffen und ihren Stoffwechsel und/oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukten, die in oder auf den unter Anhang I dieser Verordnung fallenden Erzeugnissen vorhanden sind, darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin und als Biozidprodukt herrühren können…“ (Artikel 3 Abs. 2c Verordnung (EG) Nr. 396/2005)

Rückstände von Tierarzneimittel sind beschrieben als:

„Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe“ sind alle (…) pharmakologisch wirksamen Stoffe, bei denen es sich um wirksame Bestandteile, Arzneiträger oder Abbauprodukte sowie um ihre in Lebensmitteln tierischen Ursprungs verbleibenden Stoffwechselprodukte handelt…“ (Artikel 2a Verordnung (EG) Nr. 470/2009)