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Glossar

Von A bis Z:

Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Pestizide sind als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden enthalten. Sie sind dazu bestimmt, Nutzpflanzen oder deren Produkte vor schädlichen Organismen oder Krankheiten zu schützen bzw. unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu verhindern. Pestizide unterscheiden sich nach ihrem Anwendungsbereich. Beispielsweise werden Herbizide gegen Unkräuter eingesetzt, Insektizide gegen Insekten und Fungizide gegen Pilzerkrankungen.

Eine weitere Übersicht bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Was sind Virizide, Algizide, Nematizide, Fungizide, Herbizide etc.?

Pflanzenschutzmittel müssen für den Einsatz in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen werden.
Zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor überhöhten Rückständen  verwendeter Pestizide sind in der EU-Verordnung  Nr. 396/2005 sogenannte Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Diese bezeichnen die maximale Menge an Wirkstoff, die bei Lebensmitteln wie Obst oder Gemüse nachweisbar sein darf.

Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Rechtliche Grundlagen im Bereich Pflanzenschutzmittel