Zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Inhaltsstoffe, Qualitätsmerkmale und den Eigenschaften von kosmetischen Mitteln dienen folgende Produktangaben:
Der Nenninhalt informiert über das Gewicht bzw. Volumen des Inhaltes (Beispiel: 50 ml).
Der Verwendungszweck gibt die vorgesehene Nutzung des Produktes (Beispiel: Gesichtspflege) an.
Firmenname und Anschrift der für das kosmetische Mittel in der Europäischen Union verantwortlichen Person, das kann zum Beispiel der Hersteller oder der Importeur sein. Wurde das Produkt importiert ist das Ursprungsland zu kennzeichnen.
Die Chargennummer ordnet das kosmetische Mittel einer Warencharge zu und hilft dabei, das Produkt zu identifizieren.
Weiterhin ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die empfohlene Verwendungsdauer nach dem Öffnen des Produktes anzugeben. In der gesamten Europäischen Union müssen kosmetische Mittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind. Es gibt auch die Möglichkeit, statt dem Wortlaut "Mindestens haltbar bis" das abgebildete Symbol einer Eieruhr mit Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr) zu verwenden.
Bei einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten muss das Symbol eines geöffneten Cremetiegels aufgedruckt werden, bei dem die Verwendungsdauer nach der Öffnung steht: Das Symbol und die Angabe "12 M" sagen z. B. aus, dass dieses Produkt nach der ersten Öffnung noch 12 Monate verwendet werden kann und sicher ist.
Für Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind und nicht geöffnet werden (Spraydosen) oder Produkte die sofort vollständig verbraucht werden (Einmalpackungen), ist diese Kennzeichnung nicht erforderlich
Alle Bestandteile (auch Inhaltsstoffe oder engl. Ingredients) von kosmetischen Mitteln müssen in schriftlicher Form angegeben werden. Diese sogenannte Liste der Bestandteile trägt die Überschrift „Ingredients“. Die Kennzeichnung erfolgt nach einer internationalen Vereinbarung – genannt INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe). Nach Kosmetikrecht der Europäischen Union werden Inhaltsstoffe nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Je mehr von einer Substanz enthalten ist, desto weiter oben ist sie aufgeführt. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils mehr als ein Prozent des Inhalts ausmachen. Bei Inhaltsstoffen, die in geringeren Mengen als ein Prozent enthalten sind, ist eine Reihenfolge nicht mehr vorgeschrieben.
Stoffe zur Parfümierung (Riech- und Aromastoffe) müssen im Gegensatz zu den anderen Inhaltsstoffen nicht einzeln angegeben werden, sondern können unter dem Begriff „Parfüm“ oder „Aroma“ zusammengefasst werden. Zum Schutz von Menschen mit Allergien sind einige Duftstoffe kennzeichnungspflichtig. Eine Aufzeichnung dieser Duftstoffe finden Sie hier.
Zusätzlich ist auf besondere Vorsichtsmaßnamen für den Gebrauch hinzuweisen.
Welche Funktion ein Inhaltsstoff hat, können Sie in der Suchmaschine von Haut.de nachschlagen.
Eine Suche mit INCI-Bezeichnungen stellt die Europäische Kommission im Internet bereit.
Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln