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Glossar

Von A bis Z:

Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Zur Information von Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines Lebensmittels sind in der Regel mindestens folgende Angaben zur Kennzeichnung verpflichtend:

  1. Die Verkehrsbezeichnung, also der Name des Lebensmittels.
  2. Im Zutatenverzeichnis müssen die enthaltenen Zutaten angegeben werden. Auch die Zutaten von zusammengesetzte Zutaten die das Lebensmittel enthält müssen aufgelistet sein.
  3. Zudem ist eine Hervorhebung enthaltender Allergene verpflichtend.
  4. Verwendete Zusatzstoffe oder ihre entsprechenden E-Nummern sowie die zugehörige Klasse müssen aufgeführt werden.
  5. Nährwertangaben für die Kategorien Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.
  6. Angaben zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, ggf. mit Hinweisen zur Aufbewahrung, sind notwendig.
  7. Die Füllmenge informiert über Gewicht, Volumen oder die Stückzahl eines verpackten Lebensmittels.
  8. Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers.
  9. Los- und Chargennummer ordnen das Lebensmittel einer Warencharge zu und helfen dabei das Lebensmittel zu identifizieren.
  10. Preisangaben zum Endpreis und zum Grundpreis sind anzugeben. Der Endpreis ist der zu zahlende Betrag für das Lebensmittel. Der Grundpreis gibt einen Preis je Mengeneinheit an.

Weiterführende Informationen bietet das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Grundlagen der Lebensmittel-Kennzeichnung