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Glossar

Von A bis Z:

Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Hersteller bezeichnet im Allgemeinen, wer ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat.

Als Hersteller gilt auch:

  1. wer sich durch eine Kennzeichnung (Marke, Namen, weiteres) als Hersteller ausgibt,
  2. wer ein Produkt zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt,
  3. jeder Lieferant eines Produktes, sofern der Hersteller nicht festgestellt werden kann.

Weiterführende Informationen bietet das Produkthaftungsgesetz: Paragraph 4 (ProdHaftG)