Glossar
Von A bis Z:
Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.
Hersteller bezeichnet im Allgemeinen, wer ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat.
Als Hersteller gilt auch:
- wer sich durch eine Kennzeichnung (Marke, Namen, weiteres) als Hersteller ausgibt,
- wer ein Produkt zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt,
- jeder Lieferant eines Produktes, sofern der Hersteller nicht festgestellt werden kann.
Weiterführende Informationen bietet das Produkthaftungsgesetz: Paragraph 4 (ProdHaftG)