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Glossar

Von A bis Z:

Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Kleinkinder stecken in den ersten Lebensjahren alles Mögliche in den Mund. Wird es verschluckt, kann es schnell gefährlich werden. Entweder weil der Gegenstand die Luftröhre blockiert, oder auch, weil der Gegenstand im Körper Verletzungen und Verätzungen hervorrufen kann, z. B. Knopfzellbatterien. Wichtig ist daher vor allem, die Umgebung des Kleinkindes von Gefahrenquellen zu befreien bzw. diese von vornherein auszuschließen. Bei Spielzeugen müssen bei potentieller Gefahr Warnhinweise angebracht werden, entweder als Bild oder in Textform („Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ oder „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“), eingeleitet durch „Achtung!“ und ergänzt durch einen Hinweis auf die entsprechenden Gefahren, die von dem jeweiligen Produkt ausgehen.

Dies ist in der 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, kurz 2. ProdSV) geregelt und im Anhang V der Richtlinie 2009/48/EG dargestellt.

Sollen Spielzeuge für diese Altersgruppe zulässig sein, liegt es in der Verantwortung des Herstellers, sie vorher auf ihre Sicherheit zu prüfen. Darunter fällt u.a. eben auch, ob das Spielzeug oder seine Bestandteile verschluckbar sein oder eingeatmet werden können.

Meldungen die unter das Produktsicherheitsgesetz fallen, wie die Erstickungsgefahr von Kleinteilen, veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"

Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Was ist was? - Verbraucherprodukte, Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren, Baby- und Kinderprodukte?