Navigation und Service

Glossar

Von A bis Z:

Unser Glossar erklärt Fachbegriffe und Fremdwörter.

Cannabidiol oder abgekürzt „CBD“ ist eine natürliche Substanz, die in bestimmten weiblichen Hanfpflanzen (Cannabis sativa, Cannabis indica) vorkommt. In allen Teilen der Hanfpflanze, ausgenommen Wurzeln und Samen, gibt es die feinen Drüsenhaare, die das Cannabinoid-haltige Harz produzieren. Es ist daher möglich, dass Cannabidiol in Spuren auch in Lebensmitteln enthalten ist, die aus Teilen dieser Pflanzen hergestellt wurden. Cannabidiol gehört wie Tetrahydrocannabinol (THC) zu den Cannabinoiden, unterscheidet sich jedoch durch seine Wirkung auf den Menschen. CBD ist nicht psychoaktiv, aber je nach Dosierung können andere Effekte auf den Körper nachweisbar sein, weshalb Produkte mit Cannabidiol als Arzneimittel eingestuft sein können. 

Es gibt Produkte oder Erzeugnisse, die beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden, die aus einem CBD-haltigen Hanfextrakt bestehen oder denen Cannabidiol zugesetzt wurde. Nach Auffassung der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission handelt es sich hierbei um neuartige Lebensmittel, die der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen. Solche Produkte müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie vertrieben werden dürfen. Bisher wurden jedoch keine cannabinoidhaltigen Extrakte aus Hanfpflanzen oder synthetisch hergestelltes Cannabidiol in der Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen. Daher ist der Vertrieb derartiger Produkte gegenwärtig unzulässig. Nur wenn im Einzelfall von einem Cannabinoid-haltigen Produkt, z. B. aufgrund besonders hoher CBD-Gehalte, auch ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgeht, muss dieses öffentlich zurückgerufen werden.

Tetrahydrocannabinol (THC)