Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Aufgrund ihrer chemischen Struktur gehört die Substanz zu einer großen Gruppe chemischer Substanzen, den „Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, eher bekannt und zusammengefasst unter der Kurzform „PAK“.
Benz(a)pyren wirkt krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch. Es kann bei Verbrennungsprozessen von pflanzlichen Materialien wie Holzkohle, Tabak oder Erdöl beziehungsweise Mineralöl entstehen.
Benzo(a)pyren ist sehr stabil und kann sich in der Umwelt anreichern. Das ist auch der Grund dafür, dass die Substanz im Wasser und im Boden vorkommen kann. Die Substanz wurde beispielsweise in Wasserlebewesen wie Muscheln nachgewiesen, kann jedoch auch in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Räucherfisch oder Speiseölen vorkommen. Aber auch in anderen Erzeugnissen, die aus Erdöl hergestellt wurden, kann die Substanz enthalten sein. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Gummi oder Kunststoff, beispielsweise Spielzeug, Werkzeuggriffe, Badeschuhe und Einweghandschuhe.
Benzo(a)pyren ist, ebenso wie PAK, unerwünscht in Lebensmitteln und in allen Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in Kontakt mit den Menschen zu kommen. Aufgrund dessen wurden für Benzo(a)pyren und PAK Höchstwerte für die jeweiligen Lebensmittel und Verbraucherprodukte festgelegt. Die Einhaltung der Höchstwerte wird von den zuständigen Behörden in den Bundesländern regelmäßig oder anlassbezogen kontrolliert.
Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Entstehung von Benzo(a)pyren und PAK minimieren, beispielsweise beim Grillen: Einsatz von Grillschalen oder eines Elektrogrills. Auch sollte starke Rauchentwicklung vermieden werden. Daher keine Flüssigkeiten wie Bier zum Löschen verwenden.
Verbraucherprodukte wie Spielzeug, Schuhe, Sportartikel oder ähnliches aus Gummi oder Kunststoff mit deutlich unangenehmem Geruch nicht verwenden und aus dem Haushalt entfernen.